Eigentumswohnung, Baujahr: ca. 1961, Aufteilungsplan: 10, Miteigentumsanteil: 1.628%, Wohnfläche: 72m², Zimmer: 3, Keller, Stellplatz vorhanden, die Wohnungseigentumsanlage wurde für unbewohnbar erklärt und befindet sich in einem abbruchreifen Zustand, die Wohnung bzw. das gesamte Gebäude konnten nicht betreten werden, da die Gebäudeöffnungen der unteren Geschosse zugemauert waren