Eigentumswohnung, 60 Einheiten, Aufteilungsplan: 23, Miteigentumsanteil: 1.4%, Erdgeschoß, Wohnfläche: 52m², Zimmer: 2, Keller, Garage vorhanden, die Wohnanlage wurde für unbewohnbar erklärt und befindet sich in einem abbruchreifen Zustand. Der Verkehrswert wurde auf Grundlage des Freistellungswertes bestimmt, der sich aus dem Bodenwert abzüglich der Freilegungskosten und sonstiger wertbeeinflussender Umstände zusammensetzt