Einfamilienhaus, Baujahr: ca. 1932, letzte Modernisierung: 1970, Dachgeschoß ausgebaut, Keller/teilunterkellert, Garage vorhanden, freistehend mit Anbau, Ausbau des Spitzbodens als Nutzfläche im Jahr 1981, erhebliche Baumängel und -schäden, insbesondere Feuchtigkeitsschäden im Anbau, am Garagendach, der Dachentwässerung und den Kellerwänden, Modernisierungsstau