Mehrere Eigentumswohnungen, Aufteilungsplan: WE13 U.A., Miteigentumsanteil: 69.4%, sieben Wohnungen in einer Wohnungseigentumsanlage. Das Gebäude ist eine als Bauruine zu bezeichnender Rohbau mit verfallener Baugehnemigung (Schwarzbau). Die baulichen Anlagen sind im derzeitigen Zustand nicht genehmigungsfähig und es muss auch mit einer behördlichen Abbruchverfügung gerechnet werden