Einfamilienhaus, Baujahr: ca. 1928, Garage vorhanden, das Grundstück ist in ein Bodenordnungsverfahren einbezogen und unterliegt der Ortslageregulierung; ein Ersteher tritt in das nicht abgeschlossene Verfahren ein, ggf. muss finanzieller Ausgleich für nachbarschaftliche Flächen (derzeit Überbauten) geleistet werden