Einfamilienhaus, Baujahr: ca. 1920, 1 Etage(n), Wohnfläche: 89m², Keller/teilunterkellert, Erweiterung ca. 1955; ohne Baugenehmigung, der Rückbau der baulichen Anlagen wurde bereits mehrfach angeordnet und es besteht weiterhin eine bestandskräftige Beseitigungsverfügung seitens der Stadtverwaltung