Einfamilienhaus, Baujahr: ca. 1919, 1 Etage(n), Dachgeschoß ausgebaut, das Gebäude wurde seit seiner Erstellung nicht durchgreifend modernisiert, wirtschaftlich überaltert und nur noch eingeschränkt verwendungsfähig bzw. marktgängig, Freilegung des Grundstücks bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise erforderlich; zum Zeitpunkt der Wertermittlung Objekt leerstehend