Eigentumswohnung, Baujahr: vor 1930, Aufteilungsplan: 5, Miteigentumsanteil: 2.83%, Erdgeschoß, Wohnfläche: 56m², Zimmer: 2, Küche, Bad, keine Innenbesichtigung; die Grundschulden Abt. III des Grundbuchs sind von einem Erwerber als bestenbleibende Belastungen zu übernehmen