Eigentumswohnung, Baujahr: ca. 1950, Aufteilungsplan: 5, Miteigentumsanteil: 6.3%, 1. Etage, Wohnfläche: 46m², Zimmer: 2, Küche, Bad, Keller, Innenbesichtigung war nicht möglich; in der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Wohnungen Nr. 4 und Nr. 5 zu einer Wohnung zusammengefasst wurden. Dadurch sind Abweichungen vom Grundriss gemäß Teilungsplan entstanden. Beide Wohnungen verfügen nur noch über einen gemeinsamen Wohnungseingang. Hinsichtlich der Wohnung Nr. 4 besteht ein Parallelverfahren