Gewerbeobjekt, Baujahr: vor 1950, ehemaliger, zum Zeitpunkt der Wertermittlung nicht nutzungsfähiger Gewerbekomplex (langzeitiger Leerstand) in insgesamt abgängigem Zustand; teilweise ist von einem Bodensanierungsbedarf auszugehen, sowie eine nicht bebaute, als Parkplatz genutzte Fläche