Grundstück, zwei Grundstücke, teilweise mit einer abbruchreifen Gartenlaube, einem abbruchreifen Holzschuppen und Garage bebaut; vorbehaltlich der Klärung der Bebaubarkeit handelt es sich um Baugrundstücke (Baulücke) mit planungsrechtlicher Besonderheit, beide Grundstücke befinden sich in einer ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche