Grundstück, Teil eines ehemaligen Betriebsgeländes; Bebauung Mitte der 1990er Jahre abgebrochen; seither ungenutzt; baurechtlich unbeplanter Innenbereich; mit entsprechender Bauleitplanung für Wohn- und Gewerbezwecke bebaubar bzw. als Fläche zur Erzeugung von erneuerbaren Energien nutzbar