Grundstück, durch einen Reitereibetrieb sowie für die Pensionspferdehaltung genutzt, neben Koppelfläche sind Reitbahnen und Reitplätze angelegt, die baulichen Anlagen (Schuppen, Unterstände) sind nicht werterheblich, da hierfür keine Baugenehmigungen vorliegen, bei einer Teilfläche von ca. 3.700 m² handelt es sich um eine Waldfläche