Grundstück, geringfügig bebaut, die Bauarbeiten für ein geplantes Wohnhaus mit Tiefgarage wurden etwa im Jahr 2021 in kleinerem Umfang begonnen und seit ca. März 2023 nicht weiter geführt; es wurde lediglich die Gründung mit ein paar laufenden Metern Kellerinnenwänden sowie dem Baugrubenvorbau erstellt, ggf. ist eine neue Baugenehmigung erforderlich