Grundstück, teilweise bebaut mit einem nicht genehmigten Wohnhaus in desolatem Zustand; zulässige Nutzung als nicht bebaubares Freizeit-/Erholungsgrundstück mit genehmigter Garagennutzung und Gartenlaube, ggf. Rückbauverpflichtung des derzeitigen, ungenehmigten Bestandes, Grundstücksfreiflächen stark verwildert