Baugrundstück, wegen der starken Verwilderung und der vorhandenen Einfriedung (Bauzaun) waren die Grundstücke zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht frei zugänglich, bei der Planung von Bauvorhaben mit Bodeneingriffen ist die Einbindung der archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz erforderlich