Baugrundstück, zwei nebeneinanderliegende, bisher unbebaute Grundstücke, die lt Bebauungsplan eine geschlossene drei- bis vierstöckige Wohnbebauung ermöglichen; umfangreiche Boden-, Altlast-, Lärmschutz-, Erschütterungs- und Baugrundbegutachtungen vorhanden