Grundstück, ehemaliges Militärgelände, die Grundstücke werden zum Zeitpunkt der Wertermittlung als wirtschaftliche Einheit zum Betrieb eines Wohnmobilstellhafens genutzt; keine ortsübliche Erschließung (Strom /Wasser über Fremdeigentum, Kanalanschluss noch Anträge erforderlich); Zuwegung über Privatweg (Fremdeigentum); Beteiligung Denkmalbehörden bei Bauvorhaben erforderlich