Grundstück, unbebaute Grundstücke und dazugehörige Stellplatzflächen sowie Miteigentumsanteile an Verkehrsflächen; es handelt sich um Baugrundstücke, bei denen ein Baufenster und nicht bebaubare Bereiche bestehen, die durch einen Bebauungsplan festgelegt sind; die Erschließung erfolgt über eine Privatstraße, vorraussichtlich bestehen bleibende Rechte im Grundbuch