Grundstück, zwei unbebaute Grundstücke, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bereits in Miteigentumsanteile (je 9 Wohnungen, Stellplätze, Abstellräume) aufgeteilt wurden, der Bau der geplanten Wohnanlage wurde nicht begonnen, die Baugenehmigung ist erloschen; sowie Miteigentumsanteile an Verkehrsfläche