Grundstück, Reihengrundstück im Wohngebiet, für bauliche Nutzung geeignete, als Einzelgrundstück noch unzureichend gestaltete Fläche, warteständiges Bauland der Entwicklungsstufe Rohbauland, Art und Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt nach § 30 BauGB., zum Zeitpunkt der Wertermittlung ungenutzt