Zweifamilienhaus, Baujahr: ca. 2022, Erbbaurecht liegt vor, Wohnfläche: 257m², aufgrund baulicher Veränderung ist eine Nachtragsgenehmigung erforderlich, Schlussabnahme ist bisher nicht erfolgt, zahlreiche Fertigstellungsarbeiten notwendig; zum Zeitpunkt der Wertermittlung leerstehend