Zuständige Behörde
Amtsgerichte
In Deutschland sind Amtsgerichte lokale Gerichte, die für zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich sind. Sie sind die unterste Ebene der ordentlichen Gerichte im deutschen Rechtssystem.
Es gibt etwa 650 Amtsgerichte in Deutschland, mindestens eins in jedem Landkreis und Stadtkreis. Jedes Amtsgericht wird von einem einzelnen Richter oder einer einzelnen Richterin, dem Amtsgerichtsdirektor oder der Amtsgerichtsdirektorin, geleitet.
Die Zuständigkeit der Amtsgerichte variiert je nach Art des Falls. In Zivilsachen bearbeiten Amtsgerichte Fälle mit einem Wert von bis zu 5.000 Euro, während sie in Strafsachen weniger schwere Vergehen wie Diebstahl oder Körperverletzung behandeln. Amtsgerichte haben auch Zuständigkeit für bestimmte verwaltungsrechtliche Angelegenheiten wie Familienrecht und Mietstreitigkeiten.
Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte werden von den Oberlandesgerichten in jedem Bundesland gehört.